Für die Beanspruchung von Holzbauteilen ist nicht nur die Bewitterung, sondern auch der konstruktive Holzschutz maßgebend (hierzu auch DIN EN 927 - 1).
Bereits bei der Planung sollte dieser stets im Vordergrund stehen und seine Grundregeln beachtet werden.
Konstruktiver Holzschutz erfordert besondere Planungssorgfalt, d. h. Feuchteschutz im bauphysikalischen Sinne:
Verhinderung von Feuchtigkeitskonzentrationen; Verhinderung von zu starker Dampfdiffusion und kapillarer Feuchtigkeitsbewegung.
Stehendes Wasser auf Holzbauteilen ist zu verhindern; Holz, das nass wurde, muss wieder austrocknen können.






